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Unsere AGB

1. Offerte

Alle unsere Offerten verstehen sich freibleibend.
Andere allgemeine Geschäftsbedingungen / Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, sofern sie nicht gegenseitig schriftlich vereinbart wurden.

2. Lieferung

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk Hausen.

3. Versand

Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Beschädigungen auf dem Transport sind die Transport-Unternehmungen haftbar. Die Annahme beschädigt eintreffender Sendungen ist zu verweigern und die Ware der Transport-Unternehmung zur Verfügung zu stellen.

4. Verpackung

Diese ist im Preis nicht inbegriffen und wird extra berechnet.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar bei Abholung der Ware, resp. bei deren Aufgabe zu Versand. Abzüge für vorzeitige Zahlungen sind nicht gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten auch nicht im Falle von Beanstandungen. Die Verrechnung mit Gegenforderung ist ausgeschlossen.

5.1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware geht erst nach der vollständigen Bezahlung in das Eigentum des Empfängers über.

6. Lieferfrist

Die vereinbarte Frist wird von uns nach bestem Vermögen eingehalten; sie ist jedoch unverbindlich. Wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Besteller weder Schadenersatz verlangen noch vom Vertrag zurücktreten. Betriebsstörungen infolge Ereignisse höherer Gewalt, wie auch Streiks und Verzögerungen in der Anlieferung der Rohmaterialien, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.

7. Ausführungs- und Lieferqualität

Die gelieferten Waren entsprechen in Ausführung und Qualität den getroffenen Vereinbarungen entsprechend gültiger Auftragsbestätigung, Spezifikation oder Werkvertrag. Den Roh- und Hilfsstoffen sind, wo vereinbart, Prüfbescheinigungen nach EN 10 204-2.1/2.2/3.1/3.2 zugrunde gelegt. Der Verkäufer prüft die Eignung der von ihm gelieferten Produkte und Materialien für den Verwendungszweck des Kunden nicht.

8. Masse

Mehr- oder Mindermasse bis 10 % der bestellten Masse können nicht beanstandet werden.

9. Einbau im Fahrzeug

Der korrekte Einbau im Fahrzeug resp. die Ladungssicherung gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist Sache des Kunden. Es können keine Haftungsansprüche aufgrund falschen Einbaus geltend gemacht werden. Die Benützung der Ware liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden.

10. Urheberrechte

Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seiner Bestellung nach von ihm eingesandten Modellen und Zeichnungen fremde Rechte, insbesondere Urheber- und Schutzrechte, nicht verletzt werden. Der Kunde hat dem Lieferanten jeden Schaden zu ersetzen, den dieser etwa wegen Verletzung der Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung erleiden sollte.

11. Rücktritt

Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor für den Fall, dass die Lieferung überhaupt oder die Lieferung zu den vereinbarten Preisen, infolge aussergewöhnlicher Verhältnisse, wie beispielsweise infolge kriegerischer Verwicklungen oder staatlicher Zwangsmassnahmen irgendwelcher Art im Ausland oder im Inland (Ein- und Ausfuhrverbote oder Beschränkungen, Zollerhöhungen, Währungsänderungen, bei Erhöhung der Materialpreise oder Löhne usw.) in einem über die auch in normalen Verhältnissen üblichen Konjunkturschwankungen hinausgehende Masse erschwert wird. Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, kann der Verkäufer nach seiner Wahl den Vertrag aufrechterhalten und lediglich eine entsprechende Erhöhung der vereinbarten Verkaufspreise vorschlagen oder die Lieferung von Ersatzmaterialien beantragen.

12. Beanstandungen

Beanstandungen können nur dann geprüft und anerkannt werden, wenn sie spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es uns frei, nach eigener Wahl entweder einwandfreien Ersatz zu liefern oder eine Preisreduktion zu gewähren.
Weitergehende Ansprüche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Haftung erstreckt sich nur auf das gelieferte Material.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hausen. Auf alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der internationalen Übereinkommen.